Erst bestätigen, dann surfen
Wenn der Klick vor dem Seitenbesuch zwingend notwendig ist, dann wurde das Urteil des EuGH bereits umgesetzt. Nur was heißt das im Detail?
Wenn der Klick vor dem Seitenbesuch zwingend notwendig ist, dann wurde das Urteil des EuGH bereits umgesetzt. Nur was heißt das im Detail?
Wir haben uns alle an das kleine Banner auf den Webseiten gewöhnt. Manchmal ignorieren wir es, manchmal klicken wir ohne genaues Hinsehen auf „Verstanden“, weil es wichtige Information verdeckt oder zu groß ist.
Es handelt sich dabei um das Cookie-Banner, das seit dem 1.12.2021 gemäß DSGVO verpflichtend auf jeder Webseite aktiv sein muss. Dieses weist darauf hin, dass die Seiten nicht ohne Cookies betrieben werden können. Sie sind zum Beispiel notwendig, um eine Navigation zu ermöglichen. Der Klick auf den Button soll dafür stehen, dass die Nutzer verstanden und eingewilligt haben, bestimmte Informationen von sich preis zu geben. Seit Oktober 2019 ist durch den EuGH allerdings klar, dass das keine eindeutige Einwilligung ist. Deswegen sehen sich jetzt viele Webseitenbetreiber gezwungen, ihre Cookie-Banner zu überarbeiten.
Der Website-Betreiber planet49 hatte das Häkchen für die Zustimmung bereits in der Cookie-Benachrichtigung gesetzt. Das war der Grund für die Beschwerde des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen in Deutschland. Die Nutzer werden dazu verleitet, Informationen über ihr Verhalten preiszugeben, was sie wahrscheinlich gar nicht wollen. Deshalb entschied das Gericht, dass die Nutzer in Zukunft die Kästchen selbst ankreuzen müssen. Sie können wählen, welche Art von Cookies gespeichert werden dürfen und welche nicht.
Es gibt zwei Gruppen:
Die Cookies für das Marketing sind in jedem Fall nicht notwendig und der Benutzer muss sie Zweifelsfall selbst bestätigen, wenn er eine Aufzeichnung wünscht. Die Cookies und Tracker müssen so lange inaktiv sein, bis eine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung von Cookies erteilt ist.
Es versteht sich fast von selbst, dass der Betreiber der Seite auch Angaben über Anbieter, Art, Funktionalität und Speicherdauer der Cookies machen muss. Das geschieht über die verpflichtende Datenschutzerklärung, die jede Webseite und jeder Onlineshop haben muss. Eine weitere Neuerung ist der Rückzug aus der Cookie-Freigabe. Der Website-Besucher muss die Möglichkeit erhalten, seine Cookie-Einwilligung bei Bedarf zu ändern.
Trotz der klaren Informationen gibt es noch offene Fragen. Müssen Sie für jedes Cookie einzeln zustimmen? Wird dem Besucher der Zugang zur Website verweigert, wenn er nicht einwilligt?
Grundsätzlich wird der Zugang nicht verweigert. Allerdings kann es passieren, dass eine Webseite ohne die Zustimmung nicht korrekt funktioniert. So können beispielsweise in den Cookies abgelehnte Funktionen und Plugins nicht genutzt werden. Hier kommt es dann auf die Unterscheidung zwischen technisch notwendigen Cookies und zu Marketing und Tracking Zwecken genutzten Cookies an.
Bei einem Cookie handelt es sich um Textdateien die über die Webseite, auf der sie platziert sind im Internetbrowser des Users gespeichert werden können. Dadurch lässt sich das Nutzungsverhalten analysieren, ebenso wie bestimmte Plugins verwenden. Ein Beispiel dafür wäre etwa ein eingebettetes Video von youtube.
Folgendes ist sicher:
Sind diese Einstellungen durch den Betreiber der Website vorgenommen worden, steht einem rechtskonformen Betrieb der Website nichts im Wege. Und nach der Auswahl darf der Benutzer schließlich die Seite betreten.
Photo by PublicDomainPictures on Pixabay
BGH bestätigt EuGH-Urteil zur Cookie-Einwilligung
Michael Rohrmüller ist ein erfahrener E-Business-Experte mit über 20 Jahren Erfahrung in der Branche. Als CEO und Gründer von PixelMechanics | The e-Business Enablers hat er zahlreichen Unternehmen dabei geholfen, sich in der digitalen Landschaft zu behaupten, wobei er sich auf E-Commerce und B2B-Lösungen spezialisiert hat. Mit Sitz in Nürnberg bietet er seinen Kunden weltweit strategische Beratung und fungiert als zuverlässiger Sparringspartner. Sein innovativer Ansatz und sein Engagement für den Erfolg machen ihn zu einer gefragten Autorität auf dem Gebiet des E-Business.
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