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Klare Rechtsprechung zur Forenhaftung

Wie heise.de sehr ausführlich in einem Bericht schreibt, ist die tatsächliche Forenhaftung mit einem offiziellen Richterbeschluss genau betitelt worden und der Forenbetreiber ist tatsächlich weit weniger in der Haftung, als es Abmahnanwälte bisher anprangern wollten.

 Laut heise.de...

 Auszug:

"... Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde. Auch den Ausführungen des Landgerichts, wonach der Betreiber als Störer hafte, erteilt das OLG eine klare Absage. Insbesondere habe dieser keine ihm obliegenden Prüfungspflichten verletzt. Denn der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet sei nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. ..."

 Damit kann ein Händler endlich auch einfacher ein Forum betreiben, ohne ständig die Angst vor Abmahnungen haben zu müssen.

Den ausführlichen Bericht gibt es bei heise.de

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